CBAM Communication material — 05-factsheet-3-de
#CBAM
CO2-GRENZAUSGLEICHSSYSTEM: TATSÄCHLICHE
VERSUS STANDARDWERTE IN IHRER ERKLÄRUNG
Zugriff auf das CBAM-Register, um Ihre Erklärung zu erstellen
Hersteller ist im
CBAM-Register eingetragen
Überprüfungsbericht des
Herstellers abrufen und
nutzen (nur allgemeine
Zusammenfassung der
Emissionsdaten liegt vor)
Überprüfungsbericht des
Herstellers hochladen
und nutzen (detaillierte
Emissionsdaten liegen vor)
Tatsächliche Werte aus dem Überprüfungsbericht
zur automatischen Berechnung der gesamten grauen
Emissionen nutzen
Hersteller ist nicht im
CBAM-Register eingetragen
Informationen zu den
eingeführten Waren in Ihrer
Erklärung ausfüllen
Standardwerte zur
automatischen Berechnung
der gesamten grauen
Emissionen nutzen
Ihre Jahreserklärung über das CBAM-Register einreichen
Die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten abgeben
Nur möglich, wenn der Hersteller in einem Drittland die grauen Emissionen überwacht, berechnet und prüft und die entsprechenden
Informationen weitergibt.
Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem wird von EU-
Importeuren bestimmter Waren verlangt, dass sie als
zugelassene CBAM-Anmelder agieren, die die in diesen
Waren enthaltenen grauen CO2-Emissionen melden
und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen
erfüllen. Bis zum 30. September 2027 müssen
Einführer von CBAM-Waren ihre erste CBAM-
Erklärung einreichen, die die grauen Emissionen
aus den Einfuhren des Jahres 2026 abdeckt, und die
entsprechenden CBAM-Zertifikate abgeben.
Einführer können Bericht über die Emissionen
anhand der von der Kommission vorgegebenen
Standardwerte oder der tatsächlichen Werte
erstatten. Entscheidet sich ein Importeur dafür,
tatsächliche Werte zu melden, muss der Hersteller
im Drittland geprüfte Emissionsdaten über die
gesamten grauen Emissionen vorlegen.
Der folgende Entscheidungsbaum kann Einführern
dabei helfen, die richtigen Schritte zu gehen.
Einführer, der Standardwerte
nutzt
Einführer, der tatsächliche
Werte nutzt
Weitere CBAM-Ressourcen finden Sie auf der Website für CBAM Kommunikation und häufig gestellte Fragen. © uropäische Union, 2026 Katalognummer: KP-01-26-017-DE-N – ISBN: 978-92-68-39345-1 – doi:10.2778/8208264 IHRE VORBEREITUNG AUF TATSÄCHLICHE GEPRÜFTE CBAM-EMISSIONEN Tragen Sie sich in das CBAM-Register ein. EU-Einführer Arbeiten Sie mit Ihren Herstellern in Drittländern zusammen, um zuverlässige Emissionsdaten für importierte Waren zu ermitteln. Kommen tatsächliche Werte zum Einsatz, müssen diese durch einen Überprüfungsbericht über graue Emissionen belegt werden. Hersteller in einem Drittland Überwachen Sie Ihre CBAM- Emissionen und verifizieren Sie Ihre Berechnungen mithilfe einer akkreditierten CBAM-Prüfeinrichtung. Prüfeinrichtungen Nehmen Sie Kontakt zu nationalen Akkreditierungsstellen in der EU auf, um eine CBAM-Akkreditierung zu beantragen. Sobald Sie akkreditiert sind, können Sie graue Emissionen verifizieren und direkt im CBAM-Register Überprüfungsberichte erstellen.
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