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IN FORCE

CBAM Communication material — 00-factsheet-3-de

Reliability

In force — no superseding record on file.

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#CBAM CO2-GRENZAUSGLEICHSSYSTEM: TATSÄCHLICHE VERSUS STANDARDWERTE IN IHRER ERKLÄRUNG Zugriff auf das CBAM-Register, um Ihre Erklärung zu erstellen Hersteller ist im
CBAM-Register eingetragen Überprüfungsbericht des Herstellers abrufen und nutzen (nur allgemeine Zusammenfassung der Emissionsdaten liegt vor) Überprüfungsbericht des Herstellers hochladen und nutzen (detaillierte Emissionsdaten liegen vor) Tatsächliche Werte aus dem Überprüfungsbericht zur automatischen Berechnung der gesamten grauen Emissionen nutzen Hersteller ist nicht im CBAM-Register eingetragen Informationen zu den eingeführten Waren in Ihrer Erklärung ausfüllen Standardwerte zur automatischen Berechnung der gesamten grauen Emissionen nutzen Ihre Jahreserklärung über das CBAM-Register einreichen Die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten abgeben *Nur möglich, wenn der Hersteller in einem Drittland die grauen Emissionen überwacht, berechnet und prüft und die entsprechenden Informationen weitergibt. Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem wird von EU- Importeuren bestimmter Waren verlangt, dass sie als zugelassene CBAM-Anmelder agieren, die die in diesen Waren enthaltenen grauen CO2-Emissionen melden und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Bis zum 30.

angt, dass sie als zugelassene CBAM-Anmelder agieren, die die in diesen Waren enthaltenen grauen CO2-Emissionen melden und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Bis zum 30. September 2027 müssen Einführer von CBAM-Waren ihre erste CBAM- Erklärung einreichen, die die grauen Emissionen aus den Einfuhren des Jahres 2026 abdeckt, und die entsprechenden CBAM-Zertifikate abgeben. Einführer können Bericht über die Emissionen anhand der von der Kommission vorgegebenen Standardwerte oder der tatsächlichen Werte erstatten. Entscheidet sich ein Importeur dafür, tatsächliche Werte zu melden, muss der Hersteller im Drittland geprüfte Emissionsdaten über die gesamten grauen Emissionen vorlegen. Der folgende Entscheidungsbaum kann Einführern dabei helfen, die richtigen Schritte zu gehen. Einführer, der Standardwerte nutzt Einführer, der tatsächliche Werte nutzt*

Weitere CBAM-Ressourcen finden Sie auf der Website für CBAM Kommunikation und häufig gestellte Fragen. © uropäische Union, 2026 Katalognummer: KP-01-26-017-DE-N – ISBN: 978-92-68-39345-1 – doi:10.2778/8208264 IHRE VORBEREITUNG AUF TATSÄCHLICHE GEPRÜFTE CBAM-EMISSIONEN Tragen Sie sich in das CBAM-Register ein. EU-Einführer Arbeiten Sie mit Ihren Herstellern in Drittländern zusammen, um zuverlässige Emissionsdaten für importierte Waren zu ermitteln.

-EMISSIONEN Tragen Sie sich in das CBAM-Register ein. EU-Einführer Arbeiten Sie mit Ihren Herstellern in Drittländern zusammen, um zuverlässige Emissionsdaten für importierte Waren zu ermitteln. Kommen tatsächliche Werte zum Einsatz, müssen diese durch einen Überprüfungsbericht über graue Emissionen belegt werden. Hersteller in einem Drittland Überwachen Sie Ihre CBAM- Emissionen und verifizieren Sie Ihre Berechnungen mithilfe einer akkreditierten CBAM-Prüfeinrichtung. Prüfeinrichtungen Nehmen Sie Kontakt zu nationalen Akkreditierungsstellen in der EU auf, um eine CBAM-Akkreditierung zu beantragen. Sobald Sie akkreditiert sind, können Sie graue Emissionen verifizieren und direkt im CBAM-Register Überprüfungsberichte erstellen.

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